Abrechnung Zahnärztlicher Leistungen

Als schwer verständlich empfinden viele Patienten die Bestimmungen zur Abrechnung zahnärztlicher Leistungen nach der amtlichen Gebührenverordnung für Zahnärzte / Ärzte (GOZ/GOÄ) und die Regelungen zur Kostenerstattung durch Privat- bzw. Zusatzversicherungen oder Beihilfestellen.

Bei Fragen zur Rechnungsstellung, Rechnungsabwicklung und Erstattungsproblemen mit den Kostenträgern sind wir jederzeit gerne behilflich.

Um jedem Patienten eine möglichst optimale Betreuung mit den Kostenträgern zu gewährleisten, arbeiten wir mit einem Abrechnungsdienst, der BFS health finance GmbH zusammen. Dieser unterstützt uns bei den zunehmenden Verwaltungsaufgaben.

Die BFS health finance GmbH ist eine Tochtergesellschaft des Bertelsmann Konzern und seit mehr als 20 Jahren als Abrechnungsgesellschaft für Heilberufe tätig. Dabei wird die Sicherheit von persönlichen Daten durch strikte Einhaltung der Datenschutzgesetze gewährleistet. Damit persönliche Patientendaten weitergegeben werden dürfen, sind wir verpflichtet, immer das Einverständnis des Patienten vor der Behandlung einzuholen.

In allen Belangen der Honorar- und Leistungsabrechnung  können Sie hohe Servicequalität und Professionalität des Praxisteams erwarten.

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