Oralchirurgie

Weisheitszähne verursachen öfter als andere Zähne Prob-leme. Deshalb empfiehlt es sich aus verschiedenen Gründen sie zu entfernen, auch wenn sie noch gesund sind.

Gründe zur Entfernung eines Weisheitszahnes:

  • weil nicht genügend Platz vorhanden ist, so dass der ganz bzw. teilweise von Knochen oder Schleimhaut bedeckte Weisheitszahn nicht regelrecht durchbrechen kann.
  • weil die ungünstige Lage des Weisheitszahnes zu Entzündungen bis hin zur Vereiterung der ganzen Region führen kann.
  • weil eine Entzündung an der Wurzelspitze des Zahnes vorliegt.
  • weil er den langfristigen Erfolg einer kieferorthopädischen Behandlung gefährden kann.
  • weil er den Nachbarzahn beschädigt oder bedrängen kann.
  • weil eine tiefe Karies vorliegt.
  • weil er einen „Herd“ für eine Allgemeinerkrankung bilden kann.
  • weil sich im Unterkiefer ein Hohlraum (Zyste) bilden kann oder sich bereits gebildet hat.
  • weil er vermutlich die Ursache für eine Entzündung oder Zyste in der Kieferhöhle ist.
  • weil er die zahnärztliche Versorgung (Prothese, Füllung) von Nachbarzähnen verhindert.

Ist ein bleibender Zahn nicht rechtzeitig durchgebrochen spricht man von einem retinierten Zahn. Der Zahn liegt tief im Kieferknochen, oft zwischen Wurzeln benachbarter Zähne. Häufig ist der Eckzahn oder der untere kleine Backenzahn betroffen.

Die Freilegung/Entfernung ist notwendig:

  • damit der Zahn mit Hilfe einer kieferorthopädischen Behandlung an seinen Platz eingefügt werden kann.
  • damit keine Lücke in der Zahnreihe bleibt.
  • damit der Zahn nicht am falschen Platz durchbricht.
  • damit kein Schwachpunkt im Kiefer besteht.
  • damit die Nachbarzähne nicht falsch belastet bzw. verschoben werden.
  • um Schäden an benachbarten Zahnwurzeln zu vermeiden oder gering zu halten.
  • um eine Zyste zu vermeiden oder zu behandeln.
  • weil eine Entzündung vorliegt.
  • weil Zahnersatz eingegliedert werden soll.
  • weil der retinierte Zahn einen „Herd“ für eine Allgemeinerkrankung bilden kann.

Die Wurzelspitzenresektion ist eine chirurgisch-endodontische Behandlung bei der die Wurzelspitze entfernt, der knöcherne Bereich um die Wurzelspitze kürettiert (gereinigt) und entzündliches Gewebe entfernt wird.

Eine Wurzelspitzenresektion ist notwendig:

  • wenn die üblichen Wurzelkanalbehandlungen nicht zu einem befriedigenden Resultat geführt haben
  • wenn abnorme Wurzelkrümmungen die übliche Wurzelkanalbehandlung verhindert
  • wenn sich eine Zyste (Hohlraum) gebildet hat
  • wenn nach einer vorangegangenen Wurzelspitzenresektion erneut Entzündungen auftreten
  • wenn die Wurzel im unteren Drittel gebrochen ist (Wurzelfraktur)
  • wenn möglicherweise eine Geschwulst an der Wurzelspitze oder in deren Nähe vorliegt

Diese krankhafte Veränderung kann Beschwerden im Kiefer verursachen mit starken Schmerzen und/oder Schwellungen. Ohne Behandlung werden diese Beschwerden wiederholt auftreten, weiter fortschreiten und zum Verlust des Zahnes führen. Ein Entzündungsherd an der Wurzelspitze kann aber auch längere Zeit bestehen ohne deutliche Beschwerden zu verursachen. Die Bakterien aus diesem Herd können jedoch an einer anderen Stelle im Körper schädliche Auswirkungen haben; z.B. auf Gelenke, Herzmuskel, Nieren. Mit einer Wurzelspitzenresektion soll der Zahn erhalten bleiben und eine entzündungsfreie Situation hergestellt werden.

Eine Zyste ist ein sekretgefüllter Hohlraum, der von einer dünnen Weichgewebsschicht, dem so genannten Zystenbalg, wie mit einer Tapete ausgekleidet ist. Die meisten Kieferzysten gehen von Zähnen aus. Entweder sind Zahnanlagen die Ursache oder Entzündungen im Wurzelbereich. Selten entstehen Zysten an den Verwachsungsstellen der Kieferknochenanlagen.

Ohne Behandlung wachsen Zysten immer weiter und verdrängen den Knochen mit folgenden Veränderungen:

  • Lockerung benachbarter Zähne
  • Einengung/Verdrängung von Kieferhöhle oder Nasenhauptgang
  • Schwächung des Knochens, wenn eine große Zyste im Unterkiefer liegt. Es besteht dann die Gefahr eines Knochenbruches
  • gelegentlich Entzündungen, z.B. mit der Bildung eines Abszesses
  • sehr selten Bildung eines bösartigen Tumors in der Zyste

Zysten können nicht durch eine medikamentöse Behandlung beseitigt werden. Die Therapie muss mit einer Operation erfolgen.

Ein Abszess ist eine Eiteransammlung in den Weichteilen, die dazu neigt sich weiter auszubreiten. Der Abszess muss eröffnet werden, damit der Eiter abfließen kann.

Mögliche Ursachen für einen Abszess sind:

  • ein wurzeltoter Zahn, von dem eine Entzündung ausging.
  • eine Zyste, die sich entzündet hat.
  • ein entzündeter Zahn, von dem aus die Entzündung fortgeleitet wurde.
  • eine entzündete Zahnfleischtasche oder Zahnfleischkapuze.
  • ein eingespießter Fremdkörper (z.B. Gräte).
  • ein entzündeter Bluterguss, der z.B. nach der Abgabe eines lokalen Betäubungsmittels entsteht.

Infolge eines Knochenschwundes oder einer vorausgegangenen Operation hat sich die Weichteilanheftung an den Knochen, dem Zahn oder das Implantat verschlechtert. Es kommt bei jeder Bewegung zu einem ungünstigen Zug der Weichteile. Im unbezahnten Kiefer kann dies ein Anheben einer Prothese bewirken, an dem Zahn oder Implantat kann das Eindringen von Bakterien und dadurch die Entstehung von Entzündungen und Knochenverlust begünstigt werden.

Nach erfolgreichem Verlauf der Operation wird das dauernde Verrutschen Ihrer jetzigen Prothese unterbunden oder das Tragen der Prothese überhaupt erst ermöglicht. An Zähnen oder Implantaten wird die Schleimhautsituation verbessert und so einem Knochenverlust vorgebeugt.